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AGB

1. Auftragsannahme

Die Ausführung aller Aufträge erfolgt unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für die Firma Schütz GmbH nichtig, es sei denn, sie unterliegen gesonderten Vereinbarungen, die der schriftlichen Anerkenntnis durch die Firma Schütz GmbH bedürfen. Lieferschwierigkeiten wie Rohstoffmangel, Streik, Maschinenausfall und andere Arten von höherer Gewalt berechtigen uns, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder einen neuen Liefertermin vorzuschlagen, falls 4 Wochen Lieferverzögerung überschritten werden. Im letzten Fall hat der Besteller ebenfalls Rücktrittsrecht. Eventuelle zwischenzeitlich erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.

2. Auftragsbestätigung

Für Artikel aus Lagervorrat gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Für Sonderanfertigungen gehen dem Besteller separat spezifizierte Auftragsbestätigungen zu.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung und bis zur Bezahlung sonstiger Forderungen der Verkäuferin Eigentum der Verkäuferin. Bei valutierter Verkaufsware kann sofortige Rücklieferung verlangt werden, wenn nach Auftragserteilung und Auslieferung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers bekannt wird. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Rückgabe nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so gilt die Ware als vom Besteller gekauft, mit sofortiger Fälligkeit der Forderung. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gestattet. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware im voraus an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer, die im voraus abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Verkaufserlös wird sofort Eigentum des Vorbehaltsverkäufers. Der Vorbehaltskäufer verwahrt das Geld lediglich zu treuen Händen für den Vorbehaltsverkäufer.

Das Eigentumsrecht wird auch während der Verarbeitung und nach der Fertigstellung des Endproduktes nicht aufgehoben. Der Käufer darf die erhaltene Ware nur im ordentlichen Geschäftsablauf verarbeiten. Während der Verarbeitung setzt sich das Eigentum an den Teilen und dem Endprodukt fort. Die Verkäuferin erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des Wertes der aus ihren Lieferungen stammenden Waren und in Höhe sämtlicher vom Käufer aufgewendeten Arbeitslöhne und Betriebskosten am jeweiligen Halb- und Fertigfabrikat.

Der Käufer tritt evtl. Forderungen aus der Weiterverarbeitung an Dritte im voraus in Höhe des dem Kaufpreis der Vorbehaltsware entsprechenden Teils an die Verkäuferin ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

Die Verkäuferin erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des Wertes der aus ihren Lieferungen stammenden Ware. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte im voraus in Höhe des dem Kaufpreis der Vorbehaltswaren entsprechenden Teils an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer, die im voraus abgetretene Forderung einzuziehen.

Die Ermächtigung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin die Anschriften der Käufer der Vorbehaltsware mitzuteilen und die zur Geltendmachung des Kaufpreises notwendigen Auskünfte zu erteilen und die dazu notwendigen Urkunden vorzulegen. Die leihweise von uns zur Verfügung gestellten Verkaufshilfen (Ständer, Haken, Lochwände etc.) bleiben generell unser Eigentum und dürfen nicht mit anderer Ware bestückt werden.

Die Verkäuferin kann ohne Angaben von sonstigen Gründen die Verkaufshilfen in Rechnung stellen, wenn nach Auslieferung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers eintritt oder dieser innerhalb von 6 Monaten keine weiteren Bestellungen tätigt und die Verkaufshilfen durch den Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Ablauf vorgenannter Frist frachtfrei zurückgesandt werden.

4. Abweichungen/Gutschrift

Abweichungen von Format, Stärke, Farbton usw. bedingt durch Maschinentoleranzen, Schrumpfung, Dehnung usw. behalten wir uns im Rahmen der Normen vor. Bei Gutschriften wird kein Geld erstattet. Die Gutschrift wird mit neuen, nicht aber mit älteren Rechnungen als Gutschriftdatum verrechnet.

5. Beanstandungen (Mängelrügen)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Dies gilt auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung werden die reklamierten, fehlerhaften Teile zurückgenommen und möglichst stückzahlengenau Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, über den Warenersatz hinaus, können nicht an uns gestellt werden.

6. Mindestauftragswert

Unter Berücksichtigung der Kostendeckung für eine Auftragsabwicklung liegt der Mindestauftragswert derzeit bei 80,00 € netto.

7. Sonderanfertigungen

Unter Sonderanfertigungen fallen alle Artikel, die nicht im Lagerprogramm enthalten sind. Lagerartikel aus unseren Katalogen mit zusätzlichem Text oder sonstigen Änderungen zählen ebenfalls hierzu. Sonderanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Falls keine besonders gekennzeichneten Gestaltungswünsche angegeben werden, erfolgt die Aufteilung nach bestem Ermessen des Auftragnehmers. Die Berechnung wird zu den Preisen der derzeit gültigen Listen bzw. gemäß Auftragsbestätigung vorgenommen. Aus fertigungs- und drucktechnischen Gründen, insbesondere bei schwierigen Drucken, bleibt eine Mehroder Mindermengenlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge dem Auftragnehmer vorbehalten.

8. Preisgestaltung

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro per Stück netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Werk billigst per Fracht oder Paketdienst. Bei Expressversand, Eilpaket, Einschreiben, Nachnahme usw. werden entsprechende Zuschläge berechnet.

10. Versandkosten

Porto- und Versandkosten pauschal 7,50€ netto je Auftrag

11. Zahlung

Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden Mahnkosten und Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

12. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht zustande kommt. Sie bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

13. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich und es kann der Auftragnehmer nicht haftbar bzw. regresspflichtig gemacht werden.

14. Satzfehler, die durch den Auftragnehmer infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes entstanden sind, nicht verschuldete oder in Abweichung von den Druckvorlagen erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- oder Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden”, letzte Ausgabe, maßgebend.

15.  Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und für druckreif erklärt zurückzugeben. Für übersehene Fehler seitens des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten besteht keine Verpflichtung, dem Auftraggeber eine Korrektur zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

16. Firmentext und Artikelnummer

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sein Firmenzeichen oder seine internen Artikelnummern, wie es allgemein üblich ist, nach Maßgabe des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

17.  Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

18. Erfüllungsort für beide Partner ist Horhausen. Gerichtsstand für beide Partner ist Koblenz.

19. Bei kaufmännisch rechtlichen Regelungen, die über diese Bedingungen hinausgehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. BGB. Es gilt allein deutsches Recht.

20. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Auftragseinganges und endet mit dem Tage der Auslieferung. Sind bei Sonderanfertigungen Korrekturabzüge, Andrucke, Muster und Klischees etc. erforderlich, so ist die Lieferzeit bis zur Druck- bzw. Fertigungsfreigabe unterbrochen.